Falschparker
auf Ihrem Parkplatz?

Sie haben einen Parkplatz – und jemand anders nutzt ihn unberechtigt? Wir entfernen Falschparker schnell, unkompliziert und für Sie als Parkplatzbesitzer kostenlos. 

24/7 ERREICHBAR

Wir sind jederzeit für Sie da.

SCHNELL VOR ORT

In und um Stadt Zürich.

RECHTSSICHER

Gemäss geltendem Recht.

KOSTENLOS

Wir kümmern uns um den Rest.

Falschparker? Kein Problem.

So Funktioniert's:

1. Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an

2. Zession unterzeichnen

Ganz einfach Online

3. Foto und Standort

Vom Falschparker

4. Zurücklehnen

Wir erledigen den Rest

Rechtliche Grundlagen Thema Falschparker

Als professioneller Abschleppdienst in Zürich übernehmen wir die komplette Abwicklung bei widerrechtlich parkierten Fahrzeugen – von der Dokumentation über die Fahrzeugbergung bis hin zur Rechnungsstellung. Ob Firmenparkplatz, Tiefgarage, Besucherparkplatz oder Privatparkplatz: Wir sorgen dafür, dass blockierte oder unberechtigt besetzte Parkplätze schnell wieder verfügbar sind.

Dank unserer 24h-Erreichbarkeit, schnellen Einsatzzeiten und professionellen Vorgehensweise bieten wir eine zuverlässige und unkomplizierte Lösung gegen Falschparker in Zürich und Umgebung.

Art. 926 ZGB

Dieser Artikel erlaubt es Eigentümern, Mietern oder Pächtern, sich direkt gegen eine Besitzstörung zu wehren. Wird ein Parkplatz unberechtigt besetzt, darf das Fahrzeug entfernt werden, ohne dass zuerst ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Art. 641 Abs. 2 ZGB

Das Gesetz schützt das Eigentum umfassend. Wer in seinem Eigentum beeinträchtigt wird – etwa durch einen Falschparker – hat das Recht, sich dagegen zu wehren und die Störung zu beseitigen.

Art. 41 OR

Nach dem Verursacherprinzip muss derjenige, der einen Schaden oder Aufwand verursacht, dafür aufkommen. Ein Falschparker trägt somit die Kosten für Abschleppen, Leerfahrten und administrative Aufwände.

Art. 164 ff. OR

Die Zession regelt die Abtretung von Forderungen. Das bedeutet, dass der Parkplatzberechtigte seine Ansprüche an das Abschleppunternehmen übertragen kann, sodass dieses berechtigt ist, die Kosten direkt beim Falschparker einzufordern.

Falschparker? Rufen Sie uns jetzt an.

Ein widerrechtlich parkiertes Fahrzeug blockiert Ihren Privatparkplatz, Ihre Zufahrt oder Ihren Kundenparkplatz? 

Unser Abschleppdienst für Falschparker in Zürich sorgt für 

eine schnelle, professionelle und rechtssichere Lösung. 

Dank unserer 24/7-Erreichbarkeit und einer unkomplizierten Abwicklung entfernen wir Falschparker ganz einfach von 

Ihrem Privatgrundstück.

Antworten zu häufig gestellten Fragen

FAQ - FÜR PARKPLATZBESITZER

FAQ - FÜR FALSCHPARKER

Ja. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter dürfen Sie Ihr Besitzrecht schützen. Wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem privaten Parkplatz steht, dürfen Sie ein Abschleppunternehmen beauftragen (Selbsthilfe gemäss Art. 926 ZGB).

Grundsätzlich der Falschparker. Durch eine sogenannte Zession die Sie bei uns Online unterzeichnen, können Sie die Forderung an uns abtreten – wir kümmern uns dann um die Verrechnung direkt an den Falschparker.

Dann übernehmen wir das Inkasso (z. B. Betreibung). Sie haben mit dem weiteren Aufwand nichts zu tun.

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer ausfindig zu machen oder zu warnen. In der Praxis ist das meist auch gar nicht möglich oder zumutbar.

Dann muss man zuerst versuchen auf die Telefonnummer auf dem Fahrzeug anzurufen. Wenn das jedoch erfolglos bleibt und sich niemand zurückmeldet, darf abgeschleppt werden.

Dann entsteht eine sogenannte Leerfahrt. Diese wird dem Falschparker ebenfalls verrechnet werden, da der Einsatz bereits ausgelöst wurde und unsererseits ein kostenpflichtiger Aufwand entstanden ist.

Je nach Standort oft innerhalb von 15-45 Minuten.

Dann übernehmen wir das Inkasso (z. B. Betreibung). Sie haben mit dem weiteren Aufwand nichts zu tun.

Ihr Fahrzeug stand unberechtigt auf einem privaten Parkplatz / Grundstück. Der Eigentümer oder berechtigte Nutzer hat uns beauftragt, Ihr Fahrzeug zu entfernen.

Ja. In der Schweiz darf ein privater Parkplatzbesitzer sein Besitzrecht durchsetzen (Art. 926 ZGB). Dazu gehört auch das Abschleppen von unberechtigt parkierten Fahrzeugen.

Eine vorgängige Kontaktaufnahme ist gesetzlich nicht erforderlich und in den meisten Fällen auch nicht möglich. Es ist nahezu unmöglich anhand Ihres Kennzeichens an Ihre Telefonnummer zu kommen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr finden, rufen Sie immer zuerst die Polizei unter der Notruf-Nummer 117 an. Jeder Abschleppdienst ist verpflichtet nach Abschleppung eines Fahrzeuges die Polizei zu informieren. Diese gibt Ihnen anschliessend die Info, welcher Abschleppdienst Ihr Fahrzeug hat.

Nein. Wenn ein Abschleppdienst auf die Bezahlung vor Herausgabe des Fahrzeugs besteht, geht das in bestimmten Fällen unter Nötigung. Am besten ist dann die Polizei herbeizurufen.

Sie haben durch das unberechtigte Parkieren einen kostenpflichtigen Einsatz ausgelöst. Gemäss Art. 41 OR sind verursachte Kosten vom Verursacher zu tragen. Der Parkplatzbesitzer ist zudem berechtigt, sich gegen unbefugtes Parkieren zu wehren (Art. 926 ZGB).

Wenn Ihr Fahrzeug bereits weg war, als unser Team vor Ort eintraf, ist der Einsatz bzw. der Aufwand trotzdem entstanden. Diese Kosten werden ebenfalls verrechnet.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig per Telefon oder per E-Mail, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

FAQ - FÜR PARKPLATZBESITZER

Ja. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter dürfen Sie Ihr Besitzrecht schützen. Wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem privaten Parkplatz steht, dürfen Sie ein Abschleppunternehmen beauftragen (Selbsthilfe gemäss Art. 926 ZGB).

Grundsätzlich der Falschparker. Durch eine sogenannte Zession die Sie bei uns Online unterzeichnen, können Sie die Forderung an uns abtreten – wir kümmern uns dann um die Verrechnung direkt an den Falschparker.

Dann übernehmen wir das Inkasso (z. B. Betreibung). Sie haben mit dem weiteren Aufwand nichts zu tun.

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer ausfindig zu machen oder zu warnen. In der Praxis ist das meist auch gar nicht möglich oder zumutbar.

Dann muss man zuerst versuchen auf die Telefonnummer auf dem Fahrzeug anzurufen. Wenn das jedoch erfolglos bleibt und sich niemand zurückmeldet, darf abgeschleppt werden.

Dann entsteht eine sogenannte Leerfahrt. Diese wird dem Falschparker ebenfalls verrechnet werden, da der Einsatz bereits ausgelöst wurde und unsererseits ein kostenpflichtiger Aufwand entstanden ist.

Je nach Standort oft innerhalb von 15-45 Minuten.

Dann übernehmen wir das Inkasso (z. B. Betreibung). Sie haben mit dem weiteren Aufwand nichts zu tun.

FAQ - FÜR FALSCHPARKER

Ihr Fahrzeug stand unberechtigt auf einem privaten Parkplatz / Grundstück. Der Eigentümer oder berechtigte Nutzer hat uns beauftragt, Ihr Fahrzeug zu entfernen.

Ja. In der Schweiz darf ein privater Parkplatzbesitzer sein Besitzrecht durchsetzen (Art. 926 ZGB). Dazu gehört auch das Abschleppen von unberechtigt parkierten Fahrzeugen.

Eine vorgängige Kontaktaufnahme ist gesetzlich nicht erforderlich und in den meisten Fällen auch nicht möglich. Es ist nahezu unmöglich anhand Ihres Kennzeichens an Ihre Telefonnummer zu kommen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr finden, rufen Sie immer zuerst die Polizei unter der Notruf-Nummer 117 an. Jeder Abschleppdienst ist verpflichtet nach Abschleppung eines Fahrzeuges die Polizei zu informieren. Diese gibt Ihnen anschliessend die Info, welcher Abschleppdienst Ihr Fahrzeug hat.

Nein. Wenn ein Abschleppdienst auf die Bezahlung vor Herausgabe des Fahrzeugs besteht, geht das in bestimmten Fällen unter Nötigung. Am besten ist dann die Polizei herbeizurufen.

Sie haben durch das unberechtigte Parkieren einen kostenpflichtigen Einsatz ausgelöst. Gemäss Art. 41 OR sind verursachte Kosten vom Verursacher zu tragen. Der Parkplatzbesitzer ist zudem berechtigt, sich gegen unbefugtes Parkieren zu wehren (Art. 926 ZGB).

Wenn Ihr Fahrzeug bereits weg war, als unser Team vor Ort eintraf, ist der Einsatz bzw. der Aufwand trotzdem entstanden. Diese Kosten werden ebenfalls verrechnet.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig per Telefon oder per E-Mail, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

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